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Strafrecht

In jedem Land sind Dinge erlaubt oder auch verboten. Diese Rechtsnormen  sind im Strafrecht festgehalten. Das Strafrecht belegt verbotene Verhaltensweisen mit Strafe. Das Strafrecht zielt auf den Schutz bestimmter Rechtsgüter ab und ahndet deren Verletzung. Dabei wären exemplarisch Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens zu nennen. Ziel des Strafrechts ist damit die Bewältigung schwerer gesellschaftlicher Konflikte.

Unabhängig vom jeweiligen Aspekt des Strafrechts – Rechtsanwalt Schwendinger aus Dornbirn vertritt Sie gerne vor Gericht.