Selbstverständlich bietet Rechtsanwalt Schwendinger die „Standards“ im Vertragsrecht an. „Schimmel“-Verträge und althergebrachte Vertragsmuster können in aller Regel den hohen Anforderungen der heutigen Zeit nicht gerecht werden. Unser Anspruch ist es daher, für jede Problem- und Interessenslage maßgeschneiderte Lösungen zu finden.
Das breite Spektrum reicht von Wohn- und Liegenschaftsverträgen über Vertriebsverträge bis zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Kooperationsverträgen und arbeitsrechtlichen Vereinbarungen bis zu letztwilligen Verfügungen.