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Vertretung vor Gerichten und Behörden

Der Umgang mit Gerichten, Finanz– und Verwaltungsbehörden stellt die ureigenste Tätigkeit des Rechtsanwaltes dar. Den Klienten in dieser für ihn oftmals neuen und belastenden Situation bestmöglich vorzubereiten sehen wir als wichtigen Schritt zur erfolgreichen Durchsetzung seiner Anliegen.

Durch unseren persönlichen Einsatz und die umfassende Vertretungsbefugnis vor allen inländischen Gerichten, Finanz- und Verwaltungsbehörden können wir gesamthafte Lösungen aus einer Hand anbieten.

In grenzüberschreitenden Streitigkeiten können wir auf ein bewährtes Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen, wobei wir für Klienten stets als erster Ansprechpartner erhalten bleiben.